D'OBRU

Diz isch d' Homepage vo de d'Obru, dum Verein vo de Oberwalliser Studäntu in Lausanne.

Wier sii en Verein, wa d'meischte vo de Oberwalliser wo in Lausanne studierund, Mitglied sind. Iischi Ziili sind:

Lüeg es biz ufer Sita umcha, de finnsch sicher eppis wa di intressiert.

Merci fer der Bsüech.

Links

Vorstand

Events

Ver de Zämehalt zwische de Oberwalliser z sterche, währdend z Jahr durch immer wider Aläss organisiert. Hie heider en Ubersicht uber de alljährliche Träffe. Ver necheri Infos kontaktieret bitte du Vorstand uber die Kontaktsita.

Äs het eu en ganz ganz en hüffu Fotos, aber di sind es biz versteckt. Tipp obina mal /gallery i.

Verein

Historisches

Bis Mitte der 90er, fanden nur vereinzelt Studenten den Weg nach Lausanne an die Uni oder an die ETH. Ende der 90er waren es dann bereits ein Dutzend, welche sich einige Male im Jahr zu einem Spaghetti Plausch bei einem der Studenten zu hause trafen. Später nahm die Zahl der Oberwalliser Studenten aber stetig zu und man sah sich gezwungen, den Spaghetti Plausch in zwei Oberwalliser Feste umzuwandeln; einem Nachtessen im Herbst und der Grillade am See im Sommer. Während all diesen Jahren bemühte man sich, den Gymnasiasten des Kollegiums Spiritus Sanctus in Brig, Informationen über die Studienmöglichkeiten und den gemachte Erfahrungen zu vermitteln.

Bis im Jahre 1995 stieg schliesslich die Zahl der Oberwalliser Studenten auf eindrückliche 70 Personen, so dass sich bei den Initianten der jetzigen D'OBRU der Wunsch entwickelte, sich untereinander besser zu organisieren und zu unterstützen. Man verfolgte folgende Ziele: a) Unterstützung der Studierenden in Lausanne durch Einrichtung einer Koordinationsstelle; b) engere Zusammenarbeit mit dem Kollegium Spiritus Sanctus in Brig; c) erleichterte Integration der neuen Studenten; und d) verbesserte Organisation der Oberwalliser Treffen in Lausanne.

Im Verlaufe des Jahres 1995, trafen sich Kuonen Diego, Imhof Daniel, Glenz Christian, Breuer Stefan, Andreaus Bernhard und Loretan Fabian regelmässig, um Art und Form eines moeglichen Vereins auf die Beine zu stellen (Statuten, Aufgaben, etc.). Als erster Name diente "SOWAL - Studenten aus dem OberWAllis in Lausanne". Dieser Name wurde dann, obwohl von der AUVAL ("Association Universitaire des Valaisans à Lausanne") kritisiert, an der Gründungsversammlung vom 9. November 1995 zusammen mit den Statuten vorgeschlagen. Nach heftiger Kritik seitens der Oberwalliser Studenten liess man den Namen fallen. Abgesehen einiger Vorbehalte gegenüber den Statuten hat man die Idee einer Vereinsgründung mit grossem Applaus begrüsst. Nebenbei ist hervorzuheben, dass besonders die "älteren Semester" die Gründung eines Vereins stark unterstützten. Nach mehreren Stunden heftigster Diskussion, wurde die überarbeite Version der Statuten zusammen mit dem neuen Namen D'OBRU angenommen. Somit besteht seit November 1995 unter dem Namen D'OBRU (Oberwalliser Studenten in Lausanne) im Sinne von Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) ein Verein der Oberwalliser Studenten mit Sitz in Ecublens VD.

Statuten §

Alle männlichen Formulierungen haben auch für die weiblichen Mitglieder Gültigkeit.

Artikel 1.0

Unter dem Namen D'OBRU (Oberwalliser Studenten in Lausanne) besteht im Sinne von Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) ein Verein mit Sitz in Ecublens VD.

Artikel 1.1

Der Tätigkeitsbereich des Vereins umfasst:

Artikel 1.2

Der Verein ist nicht gewinnorientiert. Ein allfälliger Rechnungsüberschuss wird zum Nutzen des Vereins verwendet. Nur das Vereinsvermögen haftet für den Verein.

Artikel 1.3

Oberwalliser Feste sind für alle in Lausanne Studierenden und Arbeitenden Walliser zugänglich.

Artikel 2.0

Die Mitgliedschaft des Vereins können erwerben: In Lausanne studierende Oberwalliser (Studenten, Assistenten, Doktoranden, Profs); sowie ehemalige Maturanden des Kollegiums Spiritus Sanctus in Brig. In anderen Fällen kann an der Mitgliederversammlung über einen Beitritt entschieden werden. .

Artikel 2.1

Für die Aufnahme ist der Mitgliederbeitrag zu bezahlen.

Artikel 2.2

Der Austritt erfolgt auf Wunsch des Mitgliedes ,oder mit Nichtbezahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags innerhalb gesetzlicher Frist.

Artikel 2.3

Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung den Ausschluss von Mitgliedern vor, die gegen den Vereinszweck verstossen oder ihren Vereinspflichten nicht nachkommen.

Artikel 3.0

Die Organe des Vereins sind:

Artikel 3.1

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Sie ist die Vereinigung aller Mitglieder.

Artikel 3.2

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im Herbst statt.

Artikel 3.3

Die ausserordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn sie von 1/4 aller stimmberechtigten Mitglieder verlangt wird, oder wenn der Vorstand eine solche als dringend erachtet.

Artikel 3.4

Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand mindestens sieben Tage vor dem Versammlungstage einberufen. Die Einberufung erfolgt durch eine Einladung auf schriftlichem oder elektronischem Wege.

Artikel 3.5

Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der Präsident, im Verhinderungsfall der Vizepräsident oder ein anderes Mitglied des Vorstands. Die Beschlüsse und Wahlen sind in einem Protokoll festzuhalten, das vom Vorsitzenden und vom Protokollführer zu unterschreiben ist.

Artikel 3.6

An der Mitgliederversammlung haben die anwesenden Mitglieder je eine Stimme. Stellvertretung ist nicht statthaft.

Artikel 3.7

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, sofern sie statutengemäss einberufen ist, unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder.

Artikel 3.8

Statutenänderungen und Wahlen im Ersten Wahlgang bedürfen des absoluten Mehrs der anwesenden Mitglieder. Einfache Abstimmungen und Wahlen im 2. Wahlgang finden nach dem relativen Mehr der anwesenden Stimmberechtigten statt. Bei Sachgeschäften entscheidet bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden, bei Wahlen das Los. Die Abstimmungen erfolgen offen. Auf Antrag mindestens eines Mitgliedes werden sie geheim durchgeführt.

Artikel 3.9

Jedes stimmberechtigte Mitglied hat das Recht, bis mindestens 7 Tage nach Studienbeginn beim Vorstand die Aufnahme von Verhandlungsgegenständen in die Traktandenliste (Anträge) schriftlich zu verlangen. Anträge von stimmberechtigten Mitgliedern zu Verhandlungsgegenständen (inkl. Wahlvorschläge) sind bis spätestens zwei Tage vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand einzureichen.

Artikel 4.0

Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern. Jedes Mitglied wird für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

Der Austritt aus dem Vorstand erfolgt auf Wunsch des Vorstandsmitgliedes an der Mitgliederversammlung.

Artikel 4.1

Wählbar in den Vorstand sind alle stimmberechtigten Mitglieder.

Artikel 4.2

Die Wahl des Präsidenten erfolgt durch die Mitgliederversammlung, die weiteren Ämter werden vom Vorstand Intern verteilt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes im Laufe seiner Amtsperiode aus, so wird dieses an einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung ersetzt.

Artikel 4.3

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrzahl seiner Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse sind mit einfachem Mehr gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Artikel 4.4

Die Vorstandssitzungen werden vom Präsidenten oder auf Antrag eines Vorstandsmitglieds einberufen.

Artikel 4.5

An der Mitgliederversammlung werden jährlich 2 Revisoren gewählt. Nach Möglichkeit sollten dies Mathematikstudenten sein.

Artikel 5.0

Das Klublokal ist die Bar `Satellite' an der EPF Lausanne.

Artikel 6.0

Das Geschäftsjahr ist das Studienjahr.

Artikel 7.0

An der Mitgliederversammlung wird jedes Jahr der Mitgliederbeitrag eingenommen.

Chavannes, den 04.12.1995
Der Präsident: KUONEN Diego
Der Sekretär: IMHOF Daniel

Änderungen an der GV vom 31.11.2000
Der Präsident: EGGEL Daniel
Der Sekretär: KARLEN Walter

Änderungen an der GV vom 17.10.2019
Der Präsident: SCHNIDRIG Jonas
Der Sekretär: MEYER Samuel

© 2001 - 2023 D'OBRU Alumni. Gemacht 2000 Meter über Meer, mit reinen Bio-Elektronen aus Freilandhaltung.